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16.02.2010
Schweizer Kontodaten beschäftigen Steuerberater
"Ich habe in den letzten Tagen einige Anrufe von Steuerberatern bekommen", erzählt Bernd Neufang. Sie alle wollten wissen, wie auf die CDs mit Schweizer Kontendaten, die der Bund und eventuell Länder aufkaufen, zu reagieren ist. "Es rumpelt mächtig", sagt der Calwer Steuerberater, der als Geschäftsführer der Neufang GmbH Akademie für Deutsche Steuerberater Fortbildungsseminare für den Berufsstand anbietet.
In nicht wenigen Kanzleien scheint Heulen und Zähneklappern zu herrschen. "Ein Fall, der mir von einem Kollegen geschildert wurde, war so schwerwiegend, dass ich geraten habe, umgehend einen bundesweit bekannten Fachanwalt für Steuerstrafsachen einzuschalten", so Neufang.
»Selbstanzeigen fluten den Fiskus«, titelte vor wenigen Tagen das »Handelsblatt«. Angesichts immer neuer Listen Schweizer Kontendaten melden sich zunehmend reuige Steuerhinterzieher bei den Finanzämtern, schreibt die Wirtschaftszeitung.
Im Finanzamt Calw ist davon allerdings noch nicht viel zu spüren, wie Vorsteher Hans Reinhold Haug sagte. Die Zahl der Selbstanzeigen sei "noch nicht so zahlreich". Er gehe davon aus, dass sich Betroffene zunächst einmal an ihren Berater wenden.
"Wenn ein Mandant sich offenbart, kann ein Berater nur zur Selbstanzeige raten", sagt Neufang. Das schützt zwar dann vor Strafverfolgung, Steuerschulden plus Zinsen müssen aber nachgezahlt werden, betont Haug. Zugleich erhöht sich die Verjährungsfrist von vier auf zehn Jahre. Zudem ist laut Neufang das Jahr der Steuererklärung ausschlaggebend. Wer diese später abgibt, kommt leicht auf einen Zeitraum von 13 Jahren. Dann kann, so weiß Neufang, mehr als 100 Prozent des Kapitals futsch sein.
Mit der Problematik, die sich rund um die CDs mit den Steuerdaten ergibt, befassen sich auch die Studenten des Fachbereichs I Steuern und Prüfungswesen an der SRH Hochschule Calw. In einer "Aktuellen Stunde" wird die Freiburger Fachanwältin für Steuerrecht, Anke Kolb-Leistner, das Thema beleuchten.
Kernpunkt dabei ist für die Chefredakteurin des Fachmagazins "SteuerConsultant", dass bislang noch kein Gericht entschieden hat, dass der juristisch wie politisch umstrittene Ankauf der gestohlenen Daten rechtens ist. Nur die Finanzverwaltung vertrete diesen Standpunkt.
Ganz raffiniert drücke es, so Kolb-Leistner, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble aus, wenn er sage, dass der Ankauf bislang von keinem Gericht beanstandet worden sei. Umgekehrt wird eben auch ein Schuh daraus.
Die Freiburger Expertin macht zudem auf eine noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufmerksam. In dem vorliegenden Fall sei es nach der Auswertung gestohlener Daten zu Durchsuchungen gekommen, die ergebnislos geblieben seien.
Da stellt sich natürlich sofort die Frage nach der Qualität des Datenmaterials. Es werde möglicherweise die Katze im Sack gekauft, meint Neufang. Zudem drohe, was Denunziationen anbelangt, ein Dammbruch. Neufang fragt sich, warum der Staat geklaute Ware kaufen und verwerten darf.
Kolb-Leistner glaubt gar, dass es bei einem solchen Verhalten des Staates langfristig zu Steuerausfällen kommt. Die Abwanderung von Leistungsträgern hat längst begonnen. Allein in den Kanton Zürich ziehen Monat für Monat 1000 deutsche. Steuerhinterzieher, so Neufang, habe es schon immer gegeben.
Die Wurzel allen Übels liegt für ihn jedoch in der extrem hohen Abgabenquote in Deutschland. Das verführe viele dazu, dem Staat ein Schnippchen schlagen zu wollen.
Der Finanzfachmann hat festgestellt, dass die Reue die Steuersünder oft im Alter ereilt. Nicht nur, dass viele Menschen dann mit sich im Reinen sein wollen. Viele fragen sich auch, wie sie ihr Schwarzgeld denn vererben sollen.
(Quelle: Schwarwälder Bote)
